Haus & Garten

  • Wenn der Winter kommt – Hinweise zur Räum- und Streupflicht

    Bitte machen Sie sich, den anderen und dem Bauhof-Schneeräumdienst das Leben leichter, indem Sie sich entsprechend wappnen, und den Gehweg, Fußweg oder zu räumenden Straßenrand bei Ihrem Grundstück rechtzeitig von Laub und Bewuchs säubern, und Büsche und Hecken sowie in Straßen hereinragende Bäume zurückschneiden. Die lichte Höhe sollte über Straßen 4,50 m und über Gehwegen in der Regel 2,50 m betragen, und zwar auch dann, wenn die Äste und Zweige mit schwerem Schnee bedeckt sind und naturgemäß etwas weiter nach unten ragen. Mit etwas Vorbereitung verliert das Schneeräumen dann schon etwas von seinem Schrecken.

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  • Dringende Bitte an alle Hundehalter von Straubenhardt

    In letzter Zeit häufen sich wieder Klagen über Belästigungen durch Hunde. Wir haben Verständnis für diese berechtigten Klagen und möchten aus diesem Grunde deshalb erneut an alle Hundehalter appellieren, Hundekot vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich wieder zu entfernen.

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  • Freie Sicht nach allen Seiten: Wenn Äste in Gehwege oder Straßen ragen

    Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen.

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  • Mittagsruhe und 'Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung'

    Immer häufiger werden Fragen zur Mittagsruhe gestellt. Nach der Einführung der "Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" vom 29.08.2002 gibt es "die Mittagsruhe" so nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen in der örtlichen Polizeiverordnung über Gartenarbeiten gilt nach Einführung dieses Gesetzes nicht mehr; das eingeführte Gesetz geht der örtlichen Regelung vor. Leider, muss man dazu sagen, denn im Prinzip wurde die Mittagsruheregelung damit abgeschafft.

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