Wenn der Winter kommt – Hinweise zur Räum- und Streupflicht
Bitte machen Sie sich, den anderen und dem Bauhof-Schneeräumdienst das Leben leichter, indem Sie sich entsprechend wappnen, und den Gehweg, Fußweg oder zu räumenden Straßenrand bei Ihrem Grundstück rechtzeitig von Laub und Bewuchs säubern, und Büsche und Hecken sowie in Straßen hereinragende Bäume zurückschneiden. Die lichte Höhe sollte über Straßen 4,50 m und über Gehwegen in der Regel 2,50 m betragen, und zwar auch dann, wenn die Äste und Zweige mit schwerem Schnee bedeckt sind und naturgemäß etwas weiter nach unten ragen. Mit etwas Vorbereitung verliert das Schneeräumen dann schon etwas von seinem Schrecken.