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Aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2010
Hallen- und Gebührenordnung – Grundschulsanierung Ottenhausen – Waldblumenstraße Pfinzweiler
Aufgrund verschiedener Gegebenheiten aus der Vergangenheit und Änderungen gesetzlicher Vorgaben sind einige Bestimmungen der Turn- und Festhallenordnung der Gemeinde Straubenhardt sowie der Gebührenordnung eindeutiger zu beschreiben und auf den neuesten Stand zu bringen. Die Änderungen wurden vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet.
Neue Turn- und Festhallenordnung
In der neuen Hallenordnung, die zum 1. April in Kraft tritt, wird das Rauchverbot aufgenommen. Danach ist das Rauchen in allen Straubenhardter Turn- und Festhallen und in allen Nebenräumen untersagt. Unter anderem wird auch neu geregelt, dass jeder Benutzer, der einen Hallenschlüssel überlassen bekommt, für den Schließdienst selbst verantwortlich ist. Außerdem sind nach Veranstaltungen die Küche und Sanitäranlagen in einem sauberen und hygienischen Zustand und die restlichen Räumlichkeiten besenrein an den Hausmeister zu übergeben. Die gleichzeitige Änderung der Gebührenordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen legt zudem fest, dass bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Tagespauschale erhoben wird, wenn die Küche, die Sanitäranlagen und das Foyer mitbenutzt werden.
Schwerpunkt Grundschulsanierung Ottenhausen
Nach einer Kostenschätzung wird die energetische Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes in Ottenhausen rund 518.000 Euro kosten. Dabei schlagen insbesondere die Kosten für die Dach- und Fensterarbeiten zu Buche. Eine komplett neue Dacheindeckung mit einer Wärmedämmung erhält das Hauptgebäude. In die Originalfenster aus dem Jahre 1914 wird Isolierglas eingesetzt. Die anderen Fenster werden den Originalen ähnlich nachbebaut. Auch die Wärmedämmung des Kindergartenanbaues soll verbessert werden.
Mit einer aktuellen Dämmung des Daches und neuen Fensterverglasungen ließe sich der Wärmedurchgang erheblich reduzieren, erläuterte Planer Jörg Gube. Durch die Maßnahmen könnten jährlich ungefähr 18.000 Liter Heizöl eingespart werden.
Die Sanierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung mit 75 Prozent gefördert. Für die Maßnahme sind bisher 203.000 Euro und ein Zuschuss in Höhe von 152.200 Euro einkalkuliert worden. Um den höheren Gemeindeanteil aufgrund der jetzigen Kostenschätzung finanzieren zu können, entschied der Gemeinderat einstimmig, die geplanten Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen in Feldrennach und Langenalb zunächst zurückzustellen und auch am Kindergarten in Conweiler vorerst nur die Fenster zu machen.
Öffentlich-rechtlicher Ausbau der Waldblumenstraße
Der Ausbau und die Abrechnung der Waldblumenstraße in Pfinzweiler wird nicht wie vorgesehen über einen Erschließungsträger auf privat-rechtlicher Grundlage durchgeführt, sondern durch die Gemeinde selbst. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Erschließungsbeitragsbescheide einzulegen. Dadurch entscheide letztlich ein Gericht, inwieweit die Waldblumenstraße historisch sei oder nicht, erklärte Rechnungsamtsleiter Reinhold Varwig. Ein Gerichtsurteil würde für beide Seiten eine eindeutige Rechtssicherheit bringen, äußerte Gemeinderat Hans Vester und sprach sich wie alle Gemeinderatsmitglieder für ein öffentlich-rechtliches Verfahren aus.
Kurzmeldungen
Der Gemeinderat stimmte der Kostenabrechnung für die Sanierung der Grundschule in Conweiler in Höhe von 583.396 Euro einstimmig zu. Die Herstellungskosten liegen mit 14.584 Euro unter der Auftragssumme.
Der Umnutzung einer ehemaligen Apotheke in einen Imbissladen in Conweiler erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen. In der Gemeinde sind Spenden in Höhe von insgesamt 600 Euro für die Freiwillige Feuerwehr und den Barfuß- und Sinnenpfad bei der „Villa Kling“ eingegangen.
Ho
Aufgrund verschiedener Gegebenheiten aus der Vergangenheit und Änderungen gesetzlicher Vorgaben sind einige Bestimmungen der Turn- und Festhallenordnung der Gemeinde Straubenhardt sowie der Gebührenordnung eindeutiger zu beschreiben und auf den neuesten Stand zu bringen. Die Änderungen wurden vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet.
Neue Turn- und Festhallenordnung
In der neuen Hallenordnung, die zum 1. April in Kraft tritt, wird das Rauchverbot aufgenommen. Danach ist das Rauchen in allen Straubenhardter Turn- und Festhallen und in allen Nebenräumen untersagt. Unter anderem wird auch neu geregelt, dass jeder Benutzer, der einen Hallenschlüssel überlassen bekommt, für den Schließdienst selbst verantwortlich ist. Außerdem sind nach Veranstaltungen die Küche und Sanitäranlagen in einem sauberen und hygienischen Zustand und die restlichen Räumlichkeiten besenrein an den Hausmeister zu übergeben. Die gleichzeitige Änderung der Gebührenordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen legt zudem fest, dass bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Tagespauschale erhoben wird, wenn die Küche, die Sanitäranlagen und das Foyer mitbenutzt werden.
Schwerpunkt Grundschulsanierung Ottenhausen
Nach einer Kostenschätzung wird die energetische Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes in Ottenhausen rund 518.000 Euro kosten. Dabei schlagen insbesondere die Kosten für die Dach- und Fensterarbeiten zu Buche. Eine komplett neue Dacheindeckung mit einer Wärmedämmung erhält das Hauptgebäude. In die Originalfenster aus dem Jahre 1914 wird Isolierglas eingesetzt. Die anderen Fenster werden den Originalen ähnlich nachbebaut. Auch die Wärmedämmung des Kindergartenanbaues soll verbessert werden.
Mit einer aktuellen Dämmung des Daches und neuen Fensterverglasungen ließe sich der Wärmedurchgang erheblich reduzieren, erläuterte Planer Jörg Gube. Durch die Maßnahmen könnten jährlich ungefähr 18.000 Liter Heizöl eingespart werden.
Die Sanierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung mit 75 Prozent gefördert. Für die Maßnahme sind bisher 203.000 Euro und ein Zuschuss in Höhe von 152.200 Euro einkalkuliert worden. Um den höheren Gemeindeanteil aufgrund der jetzigen Kostenschätzung finanzieren zu können, entschied der Gemeinderat einstimmig, die geplanten Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen in Feldrennach und Langenalb zunächst zurückzustellen und auch am Kindergarten in Conweiler vorerst nur die Fenster zu machen.
Öffentlich-rechtlicher Ausbau der Waldblumenstraße
Der Ausbau und die Abrechnung der Waldblumenstraße in Pfinzweiler wird nicht wie vorgesehen über einen Erschließungsträger auf privat-rechtlicher Grundlage durchgeführt, sondern durch die Gemeinde selbst. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Erschließungsbeitragsbescheide einzulegen. Dadurch entscheide letztlich ein Gericht, inwieweit die Waldblumenstraße historisch sei oder nicht, erklärte Rechnungsamtsleiter Reinhold Varwig. Ein Gerichtsurteil würde für beide Seiten eine eindeutige Rechtssicherheit bringen, äußerte Gemeinderat Hans Vester und sprach sich wie alle Gemeinderatsmitglieder für ein öffentlich-rechtliches Verfahren aus.
Kurzmeldungen
Der Gemeinderat stimmte der Kostenabrechnung für die Sanierung der Grundschule in Conweiler in Höhe von 583.396 Euro einstimmig zu. Die Herstellungskosten liegen mit 14.584 Euro unter der Auftragssumme.
Der Umnutzung einer ehemaligen Apotheke in einen Imbissladen in Conweiler erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen. In der Gemeinde sind Spenden in Höhe von insgesamt 600 Euro für die Freiwillige Feuerwehr und den Barfuß- und Sinnenpfad bei der „Villa Kling“ eingegangen.
Ho
Nachricht vom: 04.03.2010
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