17.02.2023

Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetz - LWoFG), hat der Gemeinderat der Gemeinde Straubenhardt in seiner Sitzung am 16.11.2022 folgende Satzung beschlossen: