Häckselplatz

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Zur Beseitigung des auf der Gemarkung Straubenhardt anfallenden Gras- und Grünschnittes (Baum- und Heckenschnitt), jedoch ausdrücklich nicht aus Feuerbrandschnitt, steht der Häckselplatz neben dem Recyclinghof im Gewerbegebiet Dorben (Conweiler) kostenlos zur Verfügung.

Es wird gebeten, den angelieferten Gras- und Grünschnitt jeweils sortiert in die dafür vorgesehenen Plätze bzw. Behältnisse abzuladen. Wir bitten um Beachtung und strikte Einhaltung der unten abgedruckten Benutzungsordnung.

Benutzungsordnung für den Häckselplatz Conweiler

1. Nutzungsberechtigte
Der Häckselplatz steht vorrangig den Einwohnern der Gemeinde Straubenhardt zur Benutzung zur Verfügung.

2. Nutzungszeitraum
Der Häckselplatz ist das ganze Jahr über von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr geöffnet.

3. Nutzungsumfang

3.1 Als loses Häckselgut darf nur Baum- und Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von maximal 15 Zentimeter abgelagert werden.

3.2 In den Container darf – allerdings ohne Plastiktüten - geschüttet werden: Laub, Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenreste

3.3 Verboten ist – neben anderen Abfallarten – die Ablagerung von:
Baumstämme mit einem Stammdurchmesser von über 15 Zentimetern, Wurzelstöcke, Kleintierstreu, Mist, Heu und Stroh, kompostierbare Küchenabfälle und Speisereste.

4. Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung werden als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht.

Öffnungszeiten

Montag - Samstag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Kontaktdaten

Häckselplatz

Ansprechpartner

Adresse

Steinbeisstraße
75334 Straubenhardt
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