Dringende Bitte an alle Hundehalter von Straubenhardt

In letzter Zeit häufen sich wieder Klagen über Belästigungen durch Hunde. Wir haben Verständnis für diese berechtigten Klagen und möchten aus diesem Grunde deshalb erneut an alle Hundehalter appellieren, Hundekot vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich wieder zu entfernen.

Eine entsprechende Regelung findet sich hierzu in der Polizeiverordnung der Gemeinde Straubenhardt:

„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Geh­wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Niemand ist begeistert, wenn er auf dem Gehweg, vor oder gar auf seinem Grundstück eine solche „Hinterlassenschaft“ entdeckt und diese auch noch beseitigen muss.

Äußerst unhygienisch ist es allerdings, wenn Hundekot sogar auf Spielplätzen und in Grün- und Erho­lungsanlagen entdeckt wird. Spielplätze insbesondere Sandkästen, in denen kleine Kinder spielen, sind für Hunde absolut tabu.

Bitte sorgen Sie als Hundehalter dafür, dass Ihr Hund sich von diesen Plätzen fernhält. Sollte es dennoch dazu kommen, dass der Hund seine Notdurft auf dem Gehweg, in einer Grün- und Erholungsanlage oder sogar in Nachbars Vorgarten verrichtet, sollte es selbstverständlich sein, dass man die Exkremente seines Hundes von dort entfernt. Wer möchte schon selbst solche „Tretminen“ vor der eigenen Haustüre haben?

Im privaten und im öffentlichen Interesse hoffen wir zu diesem Thema auf das Verständnis aller Hundehalter. Für evtl. Rückfragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt Tel: 948614 wenden. Gerne beantworten wir auch Ihre e-Mails an  ortspolizeibehoerde@straubenhardt.de.

 

Wir bitten um freundliche Beachtung.