Das Landratsamt Enzkreis beschränkt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) vom 23. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025
Bis einschließlich Mittwoch, 15. Oktober 2025 darf im Enzkreis kein Wasser mehr aus diesen Gewässern entnommen werden – auch nicht für den üblichen Gemeingebrauch.
Pressemitteilung vom Landratsamt Enzkreis vom 31.07.2025