15.10.2026

Jährliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Das BMG sieht vor, dass die Meldebehörden persönliche Daten aus dem Melderegister weitergeben oder veröffentlichen können bzw. müssen. Es besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung der Daten zu widersprechen.