Aus der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2021

In der Sitzung wurde der Haushalt 2022 beraten. Zudem stand die Entwicklung der Mostklinge auf der Tagesordnung.

Bürgermeister Helge Viehweg begrüßt das Gremium, die Zuhörer*innen in der Turn- und Festhalle Conweiler und im Live-Stream und eröffnet die Sitzung.

1. Bekanntgaben – u.a. frühere nichtöffentliche Beschlüsse

Bürgermeister Viehweg informiert über die bedauerlicherweise hohe Zahl der Corona-Erkrankten in der Gemeinde und bittet darum die Sitzung trotz der hohen Bedeutung der Tagesordnungspunkte so kompakt wie nur möglich zu halten. Auf die Nachfrage aus dem Gremium in der vergangenen Sitzung vom 10.11.2021, bezüglich der Nachtbefeuerung der Windenergieanlagen informiert Bürgermeister Helge Viehweg das Gremium darüber, dass man vom Planungsbüro des Windparks hierzu Auskunft erhalten habe. Laut dem Planbüro ist die Umrüstung des bestehenden Windparks auf eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben und muss bis 31.12.2022 vollzogen sein. Die Umrüstung des Straubenhardter Windparks mit Erstellung der Genehmigungsplanung für das Landratsamt wurde bereits beauftragt. Das Planungsbüro geht davon aus, dass die Umrüstung der Anlagen fristgemäß erfolgt. Außerdem setzt Bürgermeister Viehweg das Gremium darüber in Kenntnis, dass die Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg abgeschlossen ist.

2. Einwohner*innenfragestunde

Während der Einwohner*innenfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

3. Baugesuche

Das Einvernehmen wird folgenden Vorhaben erteilt:

  • Abbruch bestehendes Satteldach und Erstellen einer Dachterrasse, Neuenbürger Straße 43, Conweiler
  • Erstellung einer Dachgaube, Kandelstraße 12, Conweiler
  • Errichtung einer Dunglege, Außenbereich, Gemarkung Feldrennach (vorbehaltlich der Entscheidung der Fachbehörden).
  • Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung - Einbau Pfarrsekretariat,
    Besprechungsraum und Archiv, Kinderschulweg 8, Langenalb
  • Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Aufbau einer Dachgaube, Einbau von Dachflächenfenstern, Errichtung eines PKW-Stellplatzes, Gässlerstraße 6, Langenalb
  • Sanierung und Vergrößerung der Dachgauben eines bestehenden Einfamilienhauses, Anbau an eine bestehende Scheune und deren Umnutzung, Abriss eines Schuppens, Federbachstraße 4, Langenalb
  • Umnutzung und Sanierungsmaßnahmen, Holzbachtal 172, Langenalb (vorbehaltlich der Entscheidung der Fachbehörden.)
  • Antrag auf Befreiung - Energetische Dachsanierung und Errichtung von Dachgauben, Pappelweg 32, Schwann

Der Bauvoranfrage Erweiterung Kellergeschoss mit Nutzungsänderung zweier Räume zu Einliegerwohnung, Höhenstraße 10, Langenalb wurde das Einvernehmen in Aussicht gestellt.

4. Beratung des Haushalts 2022

Beratung des Haushaltsplans 2022 – Ergebnis- u. Finanzhaushalt

Aus dem Gesamtergebnishaushalt ergibt sich ein Überschuss von ca. 500.000 Euro. Im Gesamtfinanzhaushalt wird ein Liquiditätsabfluss von ca. 2,4 Mio. Euro erwartet. Der Gemeinderat hat über folgende Änderungen beraten: Auf Antrag von Jochen Fauth von der SPD Fraktion wird der Haushaltsansatz für die Unterhaltung der Spielplätze, sowie Neu- und Umgestaltungen von 40.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.

Beratung des Haushaltsplans 2022 – Stellenplan – Allgemeiner Teil

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2022 stand der Stellenplan zur Beratung an. Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich insbesondere aus der Personalkostenberechnung für das Haushaltsjahr 2022. Diese prognostiziert Mehraufwendungen in Höhe von ca. 430.000 Euro. Im Rahmen der Beratung ergaben sie keine Änderungen.

Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Bei den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stehen für das Wirtschaftsjahr 2022 mehrere Leitungsaustausche vor. Insbesondere in der Marxzeller Straße, Karlsbader Straße und Kernstraße. Das Bauvolumen beträgt rund 1,2 Mio. Euro.

5. Änderung des Bebauungsplans "Arnbacher Straße" - als vorhabenbezogener Bebauungsplan

gem. § 12 BauGB, Flst. Nr. 2072- (Gemarkung Ottenhausen) sowie der örtlichen Bauvorschriften; Beschluss zur Wahl des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB, Billigung der Planentwürfe, Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Das Grundstück in der Arnbacher Straße, Gemarkung Ottenhausen soll mit einem Zweifamilienwohnhaus bebaut werden. Für eine Bebauung des Bereichs sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Arnbacher Straße“ maßgeblich. Das Bauvorhaben weicht von diesen Festsetzungen ab. Nach Beschluss des Gemeinderates kann das Einvernehmen, bei Festhalten an der Gebäudeplanung, erst nach Änderung der bauleitplanerischen Festsetzungen erteilt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Arnbacher Straße“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sowie dessen örtlichen Bauvorschriften und Vorhaben- und Erschließungsplan werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans als vorhabenbezogenen, sowie dessen örtlichen Bauvorschriften und Vorhaben- und Erschließungsplan, zeichnerischer Teil und schriftlicher Teil incl. Begründung jeweils in der Fassung vom 09.11.2021 werden einstimmig gebilligt. Die öffentliche Auslage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Arnbacher Straße“, der örtlichen Bauvorschriften und der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher werden ebenso einstimmig beschlossen. Aus dem Gremium kam die Nachfrage nach der nicht aufgeführten Ökokonto-Verordnung und der Wunsch diese bei zukünftigen Vorlagen zu ergänzen. In diesem Fall ist eine Ausgleichbilanzierung nicht erforderlich, da es sich um ein Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) handelt.

6. Entwicklung Mostklinge, Beauftragung von Beratungsleistungen

Bürgermeister Viehweg eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert dem Gremium den Sachstand. Nach dem in der eigens dafür geschaffenen Kommission Mostklinge im Vorfeld bereits ausführlich darüber beraten und diskutiert wurde, wie die zukünftige Gestaltung der Mostklinge aussehen soll, wurden hierzu die entsprechenden Angebote eingeholt. Mit der Gestaltung der Mostklinge soll für die Gemeinde eine zukunftsorientierte und vielseitige Ortsmitte geschaffen werden. Ein Ort der Begegnungen, welcher neben einem Bürgerzentrum auch kulturelle Angebote ermöglichen soll. Außerdem sollen Flächen für den Einzelhandel geschaffen werden. In der Kommission ist man sich einig darüber geworden, dass es für die Beauftragung der Planung einen „Dreierpack“ und die dafür jeweiligen Fachleute benötigt. Zum einen ist das Büro FRANKE BAUR Ingenieurgesellschaft mbH mit der Durchführung des Investorenauswahlverfahren zu beauftragen. Das Büro EPEA GmbH Part of Drees & Sommer ist mit der C2C – Begleitung während des Investorenauswahlverfahren und das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO mit der Entwicklung einer zukunftsorientierten und anforderungsgerechten Arbeitsumgebung für die Gemeindeverwaltung Straubenhardt zu beauftragen. Wichtig war dem Gremium hierbei, dass die Beauftragung des Büro´s EPEA GmbH wirklich unabhängig von deren Beteiligung bei Drees & Sommer erfolgt. Außerdem verwies das Gremium darauf, dass während des Investorenauswahlverfahren neben der C2C-Beteiligung auch andere vergleichbare Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden müssen. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben mehrheitlich zu.

7. Kalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2022 - 2026
Änderung der Wasserversorgungssatzung

Zum 01.01.2022 wurde der Wasserpreis neu kalkuliert. Dabei wird die Verbrauchsgebühr um 6 Ct auf 2,13 je m³-Frischwasser erhöht. Eine Neukalkulation war notwendig, da sich die Aufwendungen in das Leitungsnetz erhöht haben. Ebenso sind Steigerungen bei der Betriebskostenumlage an den Zweckverband Mannenbach-Wasserversorgung zu erwarten, da auch dort in größerem Umfang ins Wasserwerk investiert wurde.

8. Realisierung eines kommunalen Konzepts zum Starkregenrisikomanagement für Straubenhardt

Bürgermeister Viehweg eröffnet den Tagesordnungspunkt. Er erläutert, dass unwetterartige Niederschläge, wie auch besonders in diesem Jahr ersichtlich, überall auch abseits von größeren Flüssen auftreten können. Mit dem Kommunalen Starkregenrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg erhalten die Kommunen ein standardisiertes Vorgehen zur Risikominimierung. Das Starkregenrisikomanagement soll die potentielle Überflutungsgefährdung darstellen und Risiken ermitteln, es hilft potentielle Schäden abzuschätzen und zu bewerten sowie Schäden durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu reduzieren. Hierbei ist es dem Gremium wichtig, dass bereits bestehende Maßnahmen berücksichtigt werden und in die Erstellung des Starkregenrisikomanagements aufgenommen werden. Für diese Erstellung ist ein, zertifiziertes Ingenieurbüro zu beauftragen. Es wurden drei Angebote bei zertifizierten Büros eingeholt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot liegt bei 40.400,50 € durch das Büro ITR GmbH, Neuhausen ob Eck. Der Durchführung des standardisierten Verfahrens zum kommunalen Starkregenrisikomanagement wird einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Viehweg wird beauftragt und ermächtigt, nach Vorliegen des Förderbescheides, die Beauftragung des Fachbüros ITR GmbH, Neuhausen ob Eck zu veranlassen und die für die Durchführung der Planung dienlichen Vereinbarungen abzuschließen.

9. Annahme von Spenden

Bürgermeister Helge Viehweg eröffnet den Tagesordnungspunkt und der Gemeinderat genehmigt die Annahme einer Spende in Höhe von insgesamt 5.200,00 €.