Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2018

Themen: Aufstellung des Bebauungsplans „Ganzhornweg – West“, Bauanfragen, Aufstellung Bebauungsplan „Steigbrunnen-Erweiterung“, Vergabekriterien für den Erwerb eines Baugrundstückes in diesem Baugebiet, Erweiterung der Verkaufsfläche in der ALDI-Filiale, Vollzug Forstwirtschaftsjahr 2017, Zweckverband Mannenbach-Wasserversorgung, Neuordnung der Bezugsrechte, Spenden

Aufstellung des Bebauungsplans „Ganzhornweg – West“

Den Bebauungsplan „Ganzhornweg-West“ Gemarkung Conweiler und die hierzu maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften wurde nach eingehender Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen. 

Bauanfragen

Den Bauanträgen über einen Mobilstall für Legehennen, Vorderes Banholz, Feldrennach und über den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Stellplätzen und Kinderspielplatz, Ganzhornweg/Römerstraße, Conweiler wurde das Einvernehmen erteilt.

Aufstellung Bebauungsplan „Steigbrunnen-Erweiterung“

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Steigbrunnen-Erweiterung“, die in der Zeit vom 06.11.2017 bis einschl. 08.12.2017 durchgeführt wurde, sind Stellungnahmen zu verschiedenen Themen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 05./07.09.2017 erforderlich machen. Die maßgeblichen Änderungen umfassen die Erweiterung bzw. Verschiebung von Baufenstern zur flexibleren Bebauung, die Anpassung der Bezugshöhen gegenüber den Nachbargrundstücken im südlichen Planbereich sowie die Ergänzung der Dachformauswahl „Walmdach“. Nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) war eine erneute Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung erforderlich.

Das Gremium hat mehrheitlich die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften (zeichnerischer und schriftlicher Teil jeweils in der Fassung vom 23.01.2018 inkl. Begründung) gebilligt und die erneute öffentliche Auslage der Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bestimmung beschlossen, dass nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur Stellungnahmen zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Verwaltung der Gemeinde Straubenhardt wurde beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu veranlassen.

Vergabekriterien für den Erwerb eines Baugrundstückes im Baugebiet „Steigbrunnen-Erweiterung“

Im Rahmen der Baulandumlegung zum Baugebiet „Steigbrunnen-Erweiterung“ im Ortsteil Pfinzweiler, wird die Gemeinde voraussichtlich 10 Baugrundstücke erhalten. Für diese Baugrundstücke liegen bereits Anfragen von Bauwilligen vor, deren Zahl die Anzahl der Baugrundstücke aber übertrifft. Grundsätzlich ist die Gemeinde, was die Auswahlkriterien für den Erwerb von gemeindeeigenen Baugrundstücken betrifft, in ihrer Entscheidung frei. Nichtdestotrotz sollten die Auswahlkriterien aus mehreren Positionen bestehen, so dass die Vergabe der Grundstücke transparent und eindeutig erfolgen kann. Nach kurzer Beratung wurde das folgende Punktesystem mit den nachfolgend genannten Vergabekriterien einstimmig beschlossen:

Pro Kriterien

  • Hauptwohnsitz in Straubenhardt seit mindestens 2 Jahren, ohne eigenen bebaubaren Grundbesitz: 3 Punkte
  • Bisheriger Hauptwohnsitz außerhalb Straubenhardts ohne eigenen bebaubaren Grundbesitz: 2 Punkte
  • Arbeitsplatz in Straubenhardt: 3 Punkte
  • Familienangehörige wohnen bereits in Straubenhardt: 1 Punkt
  • Familie mit Kind(er), welche im Haushalt wohnen: 1 Punkt pro Kind
  • Rückkehrer die wieder nach Straubenhardt ziehen möchten: 1 Punkt
  • Personen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mind. 60 Prozent: 1 Punkt
  • Ehrenamtliche Tätigkeit: 2 Punkte
  • Härtefallantrag mit Einzelfallprüfung (Bsp. Pflege von Familienmitgliedern, Versetzung Arbeitsplatz)                    Individuell: max. 3 Punkte

Contra-Kriterien (Punktabzug)

  • Bereits Eigentümer von bebaubaren Grundstücken in Straubenhardt bzw. in anderen Kommunen: - 3 Punkte

Pflichtkriterien

  • Verpflichtung zur Eigennutzung des Wohngebäudes
    Alternativ: Zur Verfügungsstellung bezahlbaren Wohnraum von mind. einer Wohneinheit (mit Sozialbindung)
  • Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsdatum.

 Die Vergabe der Punkte erfolgt nach Haushalten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Erweiterung der Verkaufsfläche in der ALDI-Filiale

Die Firma ALDI hat die Erweiterung der Verkaufsfläche beantragt. Durch eine Erweiterung werden die Grundzüge der Planung im Wesentlichen verändert und bedürfen daher der Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Änderung des Bebauungsplans.

Vollzug Forstwirtschaftsjahr 2017

Revierförster Michael Bruder stellte das Forstwirtschaftsjahr 2017 vor. Es wurden 543.464,55 € eingenommen. Nach Abzug der Ausgaben in Höhe von 365.786,38 € bleibt ein Gewinn in Höhe von 177.678,17 €. Der Gemeinderat zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis und beschloss einstimmig den Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2017. Auf Nachfrage, wie es mit der Aufforstung im Bereich der Windanlagen weitergehe, erklärte Herr Bruder, dass die Gemeinde selbst den Auftrag an eine ihr  bekannte Firma vergeben werde und damit auch eine Anwachsgarantie habe.

Zweckverband Mannenbach-Wasserversorgung – Neuordnung der Bezugsrechte

Der Zweckverband Mannenbach-Wasserversorgung beabsichtigt neue Quellen im Bereich des Dürreybaches zu erschließen. Ab dem Jahr 2019 stehen dem Verband dann mindestens weiter 10l/sec zur Verfügung. Es erging einstimmig der Beschluss, es bei den in der Satzung festgelegten Bezugsrechten von 112,4 l/sec zu belassen und das Wasser aus den neuen Quellen zur Stabilisierung dieser Rechte zu verwenden. Das würde bedeuten, dass auch in trockenen Zeiten wesentlich mehr Wasser zur Verfügung steht und die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasserdargebot unter diese Bezugsrechte fällt, stark abnimmt. In diesem Fall müsste der Verband die Erschließung der neuen Quellen über Darlehen finanzieren, deren Rückzahlung durch die Abschreibungen gewährleistet wäre.

Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme folgender Geldspenden zu:

  • für die Kindertagestätten Feldrennach: 500 €
  • für die Kindertagesstätte Conweiler: 500 €
  • für den Freundeskreis Soziale Dienste insgesamt: 780 €
  • für die Freiwillige Feuerwehr Straubenhardt: 400 €