07.02.2020

Öffentliche Bekanntmachung zur B-Plan-Änderung Süd Schwann

Bürgermeisteramt Straubenhardt - Fachbereich Bauen & Wohnen

Änderung des Bebauungsplans „Süd“ (Gemarkung Schwann) sowie der örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straubenhardt hat am 29.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Süd“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (§ 2 Abs. 1 S. 1 iVm. § 1 Abs. 8 BauGB). In dieser Sitzung hat der Gemeinderat ebenso die Änderungsentwürfe hierzu gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Änderung des zeichnerischen Teils erfolgt durch ein Deckblatt und ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Lageplan B-Plan Süd

Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Entwurf des zeichnerischen Teils und des schriftlichen Teils incl. Begründung jeweils in der Fassung vom 22.11.2019.

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im südlichen Bereich des Geltungsbereiches. Die Änderung dient auch der Konkretisierung der vom Gesetzgeber gewollten Innenentwicklung (flächensparende Politik).

Diese öffentliche Bekanntmachung dient als Anstoß, die Bürgerinnen und Bürger über Planung zu informieren und auf die Möglichkeit der Einsicht in die Entwurfsplanung mit der Begründung hinzuweisen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und der örtlichen Bauvorschriften wird vom 17.02.2020 bis 20.03.2020 bei der Gemeinde Straubenhardt –Fachbereich Bauen & Wohnen- (Rathaus Feldrennach, Ittersbacher Str. 1, 75334 Straubenhardt, Zimmer 3) während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, auf die Erstellung eines Umweltberichtes sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet (§ 13a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 4 iVm. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB). Ebenfalls wird von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 13 Abs. 3 BauGB). Die Auswirkungen im Planbereich auf die Umweltbelange sind dargestellt und bewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.straubenhardt.de sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de eingestellt.

Straubenhardt, 07.02.2020

gez. Helge Viehweg

Bürgermeister