06.10.2020

Rechtliche Hinweise zur Grundstückspflege

Es gehen bei der Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden über nicht gemähte Brachgrundstücke ein. Diese sind oft ein Ärgernis für die benachbarten Grundstückseigentümer. Sie sehen nicht nur ungepflegt aus, sondern es kommt durch sie meist zu vermehrtem Samenflug und Gehölzüberhängen. Wir möchten in erster Linie den betroffenen Grundstücksbesitzer nahelegen, dass sie ein direktes Gespräch mit den Beteiligten (Eigentümer oder Nachbarn) suchen und diesen höflich bitten, das Grundstück regelmäßig zu mähen. Außerdem möchten wir Ihnen folgende rechtliche Hinweise geben.

1. Brachgrundstücke außerhalb der bebauten Ortslage

Zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und der Landschaftspflege sind die Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken (Obstwiesen, Äcker, usw.) gemäß § 26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verpflichtet, ihre Grundstücke zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße Beweidung sorgen oder mindestens einmal im Jahr mähen. Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke, insbesondere durch schädlichen Samenflug, nicht unzumutbar erschwert wird.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, die Pflege zu übernehmen, können Sie Ihr Grundstück beispielsweise verpachten oder ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Unter Umständen lohnt es sich diesbezüglich mit örtlichen Landwirten Kontakt aufzunehmen.

2. Unbebaute Baugrundstücke im Innenbereich

Innerhalb der bebauten Ortslage gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum regelmäßigen Mähen, jedoch empfehlen wie dies einmal im Jahr vorzunehmen oder zu veranlassen. Somit kann vorgebeugt werden, dass die Nachbargrundstücke von unerwünschtem Samenflug betroffen sind. Sollte das Grundstück mehrere Jahre ungenutzt sein kann dadurch verhindert werden, dass die Grundstückseigentümer später eine aufwändige Rodungsarbeit vornehmen muss.