Was erledige ich wo in Straubenhardt?

Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommt.

Die vollständigen Vorlagen von Baugesuchen und  Bauanfragen, die im Gemeinderat zu behandeln sind, müssen bis spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Gemeinderats im Rathaus Feldrennach, Ittersbacher Straße 1, 75334 Straubenhardt abgegeben sein. Die jeweiligen Sitzungstermine können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen. 
 
Aufgrund der durchzuführenden Nachbarbeteiligung und der maximal möglichen Entscheidungsfrist der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts Enzkreis nach § 54 Abs. 5 und 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg ergeben sich jedoch keine zeitlichen Verzögerungen, wenn die o. g. Frist nicht eingehalten wird. Im Grundsatz findet jeden Monat eine Gemeinderatssitzung statt, so dass ein entsprechendes Baugesuch/Bauanfrage dann in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden kann. 

Ihre Ansprechpartner

Dietrich Auer
Abteilungsleiter
Rathaus Feldrennach
Ittersbacher Str. 1
75334 Straubenhardt
+49 7082 948-517
+49 7082 948-540
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Sprechzeiten

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 15:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen

Sascha Haß
Rathaus Feldrennach
Ittersbacher Str. 1
75334 Straubenhardt
+49 7082 948-524
+49 7082 948-540
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