Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Straubenhardt hat gemäß § 12 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg untenstehende Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 ermittelt.
Bei den Bodenrichtwerten (§ 196 Abs. 1 BauGB) handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte, die aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses ermittelt wurden. Durch Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertrelevanten Eigenschaften wie Lage, Größe, Entwicklungszustand etc. kann das Grundstück einen anderen Wert als den Bodenrichtwert aufweisen.
Die Richtwertzonenkarte kann bei Bedarf im Rathaus Feldrennach, Fachbereich Bauen & Wohnen, eingesehen werden.
Ihr Ansprechpartner
Dietrich Auer
Abteilungsleiter
Rathaus Feldrennach
Ittersbacher Str. 1
75334 Straubenhardt
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