Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Conweiler bereitgehalten.
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Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Conweiler bereitgehalten.