Manuela Höhne
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Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
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Zum 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft.
Das Gesetz wurde am 14. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann digital und kostenfrei auf der Verkündungsplattform des Bundes eingesehen werden.
Eine erste Übersicht in die neuen Möglichkeiten hat der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. in zwei Erklärvideos „verpackt“ - viel Spaß beim Anschauen!
Für Informationen zum Ehenamen klicken Sie bitte hier
Für Informationen zum Kindesnamen klicken Sie bitte hier
Sollten danach noch Fragen zum neuen Namensrecht offen sein, wenden Sie sich bitte an standesamt@straubenhardt.de
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