Inforeihe Quartierskonzept: Thema Fördermittel

Der Bund, das Land Baden-Württemberg und auch Ihre Gemeinde unterstützen Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben – durch Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung oder zinsverbilligte Darlehen. Für die meisten Programme gilt, dass Sie erst mit der Modernisierung anfangen dürfen, wenn Sie die Förderzusage haben. Welches Programm am besten passt, besprechen Sie am besten im Rahmen einer Energieberatung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) vergibt Kredite und Zuschüsse für die energieeffiziente Sanierung. Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Heizungsanlagen, die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen (Heizungssysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe, Solarthermie und Wärmepumpen). Die Programme der L-Bank „Klimaschutz-Plus“ und „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ bieten Fördermöglichkeiten, zum Beispiel für die Erneuerung von Heizungsanlagen. Beim Kauf eines Gebäudes können Familien eine Zusatzfinanzierung für die energieeffiziente Sanierung beantragen. Auch wenn altersgerechte Umbauten im Rahmen einer Sanierung nicht sofort umgesetzt werden können, lohnt es sich, sie in die Planung einzubeziehen. Umbaukosten können mit zinsgünstigen Krediten des KfW-Programms „Altersgerechtes Umbauen“ gefördert werden. Die Förderprogramme sind teilweise miteinander kombinierbar. Im Sanierungsgebiet „Ortskernsanierung Schwann“ gilt grundsätzlich, dass Fachförderungen des BAFA vor den Förderungen des Landessanierungsprogramms (LSP) Vorrang haben. Zinsvergünstigte Darlehen können zusammen mit LSP-Förderungen beantragt werden, Zuschüsse dagegen nicht. Auch hierzu informiert Sie Ihr Energieberater. Die Antragstellung beim Fördergeber kann teilweise von einem Energieeffizienz-Experten für Sie vorbereitet und gefördert werden.

Hinweis zu Ihren Sanierungspflichten:

Bei der Sanierungsplanung sollen Sie neben den Fördermöglichkeiten auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Das EWärmeG verlangt einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes. Die Pflicht entsteht, wenn eine Zentralheizung erneuert wird. Optional gibt es eine Reihe von Ersatzmaßnahmen, u.a. Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes, die angerechnet werden können.

Weitere Informationen:

Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im Fördermittel-Check im Internet unter co2online.de. Die Übersicht der Fördermittel finden Sie hier unter Downloads. Fragen zum Thema beantwortet Ihnen Armin Holdschick von der Energieagentur Kreis Karlsruhe (Telefon: 0721-936 99720, Email: holdschick@uea-kreiska.de) oder Dietrich Auer, Abteilungsleiter Bauverwaltung und Liegenschaften der Gemeinde Straubenhardt (07082-948517, dietrich.auer@straubenhardt.de).