Richtlinie für den Jugendgemeinderat Straubenhardt
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 19.03.2014 folgende Richtlinie beschlossen.
WeiterlesenAufgrund des § 4 in Verbindung mit § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 19.03.2014 folgende Richtlinie beschlossen.
WeiterlesenAufgrund des § 4 in Verbindung mit § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 19.03.2014 folgende Wahlordnung beschlossen.
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